AGB

„GO-COMP“ Christoph Goncerz, Hardware-Software Support und Verkauf

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als
ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers
aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Transport- und eventueller
Transportversicherungskosten. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Diese
können bis zu 15% überschritten werden.
Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist,
sind wir berechtigt, unsere am Liefertag geltenden Listenpreise zu berechnen.

3. Lieferbedingungen
Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine
angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des
Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der
Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom
Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10%
des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Verzug
zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatz nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers
oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen
sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten
Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

4. Lieferstörungen
Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung
verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer
Auswirkungen von unserer Lieferpflicht.

5. Versendung
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers.
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf
Kosten und Risiko des Käufers. Auf schriftlichen Wunsch des Käufers wird auf
dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.

6. Verpackungsordnung
Sofern wir aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen
Vorschriften verpflichtet sind, Transport-, Um- oder Verkaufsverpackungen
zurückzunehmen, übernimmt der Käufer die damit verbundenen Kosten.

7. Abnahme
Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger
schriftlicher Vereinbarung möglich.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die
übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene
Sicherung besteht.

9. Gewährleistung
Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie
an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung).
Sofern die Nachbesserung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nachbesserung
Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der
Vergütung) verlangen.
Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard- und Software unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Für Nachbesserung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem
Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler
in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß
behandelt oder überbeansprucht worden ist oder in den Kaufgegenstand Teile
eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert
worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege
des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
c) Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung
oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

10. Rücksendungen
Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Der Rücksendung sollte eine
Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
Wird während der Gewährleistungszeit Ware unberechtigt als angeblich Fehler-
oder mangelhaft an den Verkäufer zurückgesandt, kann der Verkäufer die
anfallenden Prüfungskosten nach Aufwand sowie die anfallenden Versandkosten in
Rechnung stellen.

11. Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen
des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12. Gewerbliche Schutzrechte
Wir sind dem Käufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den
Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche
Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebendes Recht
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, so wie es für
Geschäfte zwischen Inländern im Inland gilt, ausschließlich maßgebend.
Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

14. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine dem Verkäufer im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und
für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke vom Verkäufer verarbeitet werden. Die
Daten werden streng vertraulich behandelt.

15. Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen
Bestimmungen unberührt.


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